Kosten der Behandlungen und Gespräche

Die Abrechnung erfolgt in der Regel gemäß der GebüH´85 (Gebührenordnung für Heilpraktiker), bzw. gemäß den Empfehlungen des Hufelandverzeichnisses nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) falls die angewandte Therapie- oder Beratungsform nicht in der GebüH aufgelistet ist.

Beispiele:

Erstgespräch:

  • Erstgespräch, ggf. Untersuchung, TCM-Anamnese (Zeitaufwand ca. 60-90 min):   75 €
  • Erstgespräch, TCM-Anamnese + 1. Akupunkturbehandlung (ca: 90-120 min):        85 € – 110 €

Behandlungen

  • kurze Folgeanamnese + Akupunkturbehandlung (Zeitaufwand ca. 60-70) min:        60 €
  • Folgeanamnese + Akupunkturbehandlung + Schröpfmassage + Moxibustion:         70 € – 90 €

(in allen Beispielen: Akupunkturbehandlung (Nadelstichtechnik) über 20 Minuten Dauer)

Zahlt meine Krankenkasse die Akupunkturbehandlung beim Heilpraktiker?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine Akupunkturbehandlung nur dann, wenn Sie von einem „Kassenarzt“ ausgeführt wird (zumeist nur bei chronischem Rücken- oder Knieschmerz); übernehmen also keine Heilpraktikerkosten.

Bei privaten Krankenkassen hängt die Erstattung vom Tarif bzw. Vertragstext ab.

  • Keine Kostenübernahme von Heilpraktikerrechnungen –  wenn im Vertragstext keine ausdrückliche Zusage hierzu gemacht wird.
  • Geringe Teilerstattung (25%-35%), wenn im Vertragstext ausdrücklich Heilpraktikerleistungen, aber die Formulierung „zu Mindestsätzen der GebüH´85“ enthalten ist.
  • Mäßige bis gute Erstattung (75-100%), wenn Heilpraktikerleistungen zu „Höchstsätzen der GebüH“ erstattet werden.
  • Beste Erstattung (100%), wenn auch Heilpraktikerleistungen ausdrücklich nach dem „Hufelandverzeichnis“ (analog gemäß GOÄ) abgerechnet werden können.

Kostenübernahme durch staatliche Beihilfestellen:

  • Land Bremen: keine Erstattung von Heilpraktikerleistungen
  • Land Niedersachsen: Erstattung mit Einschränkungen: nur „verkürzte Akupunkturzeit“ und „Folgeanamnesen nur alle 2 Monate“, u.a. kleinere Einschränkungen.
  • Beihilfe Bund: Gute Erstattung der Erst- und Folgeanamnesen, ansonsten wie NDS

 

Auch bei besten Versicherungstarifen halten sich die meisten Versicherer jedoch die Möglichkeit offen gerade die Akupunkturkosten nur bei Schmerzerkrankungen zu übernehmen. Die Kulanzbereitschaft hängt eventuell auch von der wirtschaftlichen Situation des Versicherers oder der Tagesform Ihres Sachbearbeiters ab.

Falls Sie sichergehen möchten, welchen Anteil der Behandlungskosten Ihre Versicherung speziell in Ihrem Fall übernimmt, machen wir Ihnen gerne einen schriftlichen Kostenvoranschlag zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.

Kontaktdaten

Praxisgemeinschaft

Praxis für Chinesische Medizin
Sandra Keim  -  Heilpraktikerin

Praxis für Akupunktur  - TCM
Bernd Philipp  -  Heilpraktiker

Alte Clüverstraße 27
27367 Clüversborstel (Sottrum)

Praxistelefon:  04264 - 83 62 88